Seit 1. Januar 2010 werden nun keine Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Damit fällt die Abgasuntersuchung (AU) aber nicht aus, sondern wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert und findet zum gleichen Zeitpunkt statt. Das heißt, die nächste AU wird mit der nächsten HU fällig, auch wenn die letzte AU weniger als zwölf (PKW) oder 24 (LKW) Monate zurückliegt. Andererseits entfällt auch die Pflicht zur Durchführung einer AU vor der Fälligkeit der HU.