„Wir wollen Einfahrverbote dort lockern, wo die Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaub-Reduzierung stehen“, heißt es im Expertenpapier, das der dpa am Freitag (9.10.) vorlag.

Feinstaub entsteht auch durch Verwehungen

„Dazu wollen wir die Ausnahmeregelungen bundesweit vereinheitlichen.“ Schon in der Vergangenheit hatte es Kritik an den Einfahrverboten gegeben, weil hohe Feinstaubkonzentrationen aus Dieselruß-Emissionen zum Teil weniger dem örtlichen Autoverkehr anzulasten seien als Verwehungen von außerhalb. Die Einfahrt in die Umweltzonen wird über farbige Plaketten gesteuert.

Umweltzone in der Kölner Innenstadt bleibt erhalten

Unterdessen entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Freitag, dass die Umweltzone in der Kölner Innenstadt rechtmäßig ist. Es wies die Klagen eines Anwalts und eines Kölner Unternehmens dagegen ab. Die Umweltzone sei eine geeignete und sogar erforderliche Maßnahme, „um Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern“, urteilte das Gericht.

Quelle: auto-motor-und-sport.de

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