Die Pflicht zum Mitführen einer Warnweste ist ab dem 1. Juli 2014 nunmehr für  alle
Kraftfahrzeuge  in der  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung  vorgeschrieben worden.
Bisher  bestand diese Pflicht  lediglich für gewerblich  genutzte Fahrzeuge nach einer
berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift. Die Bundesregierung erhofft
sich durch bessere Sichtbarkeit von Personen einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Die mitgeführte Warnweste muss den Normen EN ISO 20471:2013 oder der EN 471:2003
+ A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Der Aufbewahrungsort im Fahrzeug ist nicht
fest vorgeschrieben.  Zuwiderhandlungen  können mit einer Geldbuße von 15 Euro
geahndet werden.
In den  europäischen Nachbarstaaten  besteht die Verpflichtung zum Mitführen einer
Warnweste schon seit längerem.

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